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"Es gibt Krisenzeiten, in denen nur das Utopische realistisch ist."
(George Steiner)
  • Johannes Rauch
  • 24. Jan. 2022

Ganz ehrlich: Es ist ein unvergleichliches Gefühl, in einen unverspurten Tiefschneehang einzufahren, der sich wie eine Seidendecke vor dir ausbreitet. Schwünge im federleichten, durchgefrorenen Pulver ziehen zu können, gibt einen einzigartigen „flow“, es ist wie Schweben. Für kurze Momente ist man in völligem Einklang mit der Natur, empfindet sich als Teil eines umfassenden Ökosystems.



Mir ist schon bewusst, dass der Pulverschnee gnädig die Verletzungen verdeckt, die wir der Natur unablässig zufügen, und dass ich mich daher lediglich einer Illusion der Unberührtheit hingebe, aber dennoch: Das kurze Glücksgefühl ist real, und es kann sich nur deshalb so stark entfalten, weil ich zuvor mit meinen Tourenskiern den Berg hinaufgestapft bin. Der Aufstieg ist Teil des Ganzen und nicht lästige Mühsal.



In den letzten Tagen ist sehr viel über das Wider – und auffälligerweise sehr wenig über das Pro – des sogenannten Heliskiings geschrieben worden. Ein Helikopterservice in Lech fliegt etwa 250-mal pro Saison auf den Mehlsack und das Schneetäli und will das auch weiterhin tun. Der Landeshauptmann hat sich über die Einwände der BH Bludenz, der Naturschutzabteilung des Landes, des Verwaltungsgerichtshofs, der Naturschutzanwältin, unzähliger Sachverständiger und NGOs sowie des Koalitionspartners hinweggesetzt und die Genehmigung, die es dem Helikopterbetrieb in Lech erlaubt, die beiden Berge weiterhin anzufliegen, um zweieinhalb Jahre verlängert. Lech ist der einzige Ort in Österreich, in dem Heliskiing gestattet ist. Ich werde, das habe ich bereits angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diesen umweltpolitischen Unfug zu beenden.


In Tirol beispielsweise ist „die Verwendung von Hubschraubern zur Beförderung von Personen für touristische Zwecke“ generell verboten und lediglich zwischen Flugplätzen erlaubt. In den Kärntner Alpinregionen ist „die Vornahme von Außenabflügen und Außenlandungen mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen“ ebenfalls verboten, Ausnahmen bestehen lediglich für Katastropheneinsätze, für die Versorgung von Schutzhütten und bestimmte Zwecke der Wildhege und der Landwirtschaft. Es ist höchste Zeit, dass Vorarlberg einen ähnlichen Weg einschlägt und das Verbot von Helikopterflügen zu Tourismuszwecken landesgesetzlich verankert.

Darüber hinaus besteht in Österreich laut Luftfahrtgesetz ein grundsätzlicher Flugplatzzwang. Ich halte es für sinnvoll, darüber nachzudenken, Flügen zu touristischen Zwecken und sonstiger nicht dringlicher Natur die Bewilligung für Außenlandungen und abflüge generell zu versagen.


Denn Heliskiing ist die dekadenteste Form des Schifahrens, das beinahe bemitleidenswert hilflose Bemühen um „Distinktionsgewinn“, oder um es mit einem anderen Wort, ebenfalls von Pierre Bourdieu, zu sagen: „Die feinen Unterschiede“ machen es aus. Man fährt nicht dort, wo die gewöhnlichen Lecher und Zürser Feriengäste sich tummeln, sondern sucht die Exklusivität auf den Hängen jener Berge, die noch nicht von Liften, Seilbahnen und Pisten durchzogen sind. Man ist jedoch nicht bereit, für dieses Vergnügen die Mühsal des Aufstiegs auf sich zu nehmen – das ließe der körperliche Gesamtzustand dieser Klientel vermutlich gar nicht zu –, man lässt sich auf den Gipfel fliegen. Wie früher römische Senatoren oder indische Moguln sich auf Sänften durch die Straßen transportieren ließen, nutzen die Parvenus der Berge nun eben Hubschrauber, um dorthin zu gelangen, wohin ihre Füße sie nicht tragen würden. Dieses arrogante Streben nach Unterscheidbarkeit erinnert mich an Bret Easton Ellis’ Yuppie-Horror-Roman American Psycho aus dem Jahr 1991, in dem durchgeknallte Börsenmakler ihr verlorengegangenes Selbstwertgefühl zu kompensieren versuchen, indem sie Visitenkarten aus Elfenbein anfertigen lassen oder geschmolzenes Eis vom Südpol trinken.

Distinktion ist tatsächlich der einzige „Wert“, der sich mit Heliskiing verkaufen lässt. Ökonomisch ist die ganze Angelegenheit völlig irrelevant. Der Standard hat recherchiert, dass ein Flug – drei Passagiere plus ein:e Bergführer:in – rund 500 Euro kostet. Bei 250 Flügen pro Saison ergibt das einen Umsatz von 125.000 Euro. Davon, wage ich zu behaupten, wird das Gras auf den Weiden des Arlbergs nicht fett. Der Helikopterservice, der die Genehmigung beim Landeshauptmann beantragt und diese auch erhalten hat, hat 2020 laut Firmenbuch einen Bilanzgewinn von knapp 3,2 Millionen Euro verbucht.

Auch unter touristischen Gesichtspunkten spielt das Heliskiing keine Rolle. Lech und Zürs meldeten vor Beginn der Pandemie rund 850.000 Nächtigungen in der Wintersaison. So viel Geld können die hochgerechnet 750 Heliskiing-Tourist:innen gar nicht auf Après-ski-Partys ausgeben, dass ihr Ausbleiben eine Delle in die wirtschaftliche Gesamtsituation des Schigebiets schlagen würde.

Selbst das Sicherheitsargument zählt nicht. Es lässt sich kein „öffentliches Interesse“ an den touristischen Helikopterflügen herbeikonstruieren. Die Vorarlberger Bergrettung betreibt – ohne jegliche Verbindung zum Heliskiing – den Rettungshubschrauber Gallus 1, der dem angesprochenen Helikopterservice gehört, aber die ganze Saison über in Zürs steht und für Rettungseinsätze verwendet werden kann. Der Hubschrauber, der die betuchten, aber trägen Tourist:innen auf den Mehlsack und das Schneetäli bringt, kommt in der Früh aus Ludesch nach Lech und fliegt nach Beendigung seines Tagespensums zurück. Es entsteht kein zusätzliches Sicherheitselement durch das Heliskiing.


Warum also das Ganze? Warum gestattet das Land einigen wenigen neureichen Tourist:innen die Ausübung groben Unfugs in unserer einzigartigen Bergwelt, im vollen Bewusstsein der Tatsache, dass hier ökologische Schäden angerichtet und die Prinzipien des Natur- und Tierschutzes mit Füßen getreten werden? Wem nützt der Blödsinn?


Die Grünen, so viel sei schon noch angemerkt, haben stets Stellung gegen das Heliskiing bezogen, zuletzt in der Debatte 2016/17, als wir bereits in Regierungsverantwortung standen. Natürlich haben Markus Wallner und ich die Causa intern BEsprochen, aber nicht ABGEsprochen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Verlängerung der Genehmigung war, wie erwähnt, die alleinige, einsame und völlig unverständliche Entscheidung des Landeshauptmanns.



 
  • Johannes Rauch
  • 18. Jan. 2022

Zugegeben, auch wir Grünen haben lange Zeit nicht sehr viel vom Amt des Bundespräsidenten gehalten. Ersatzkaiser, hieß es; Grüßaugust, dachten wir; repräsentative Monstranz, spöttelten wir. Doch 2016 legten wir all unsere Energie, all unser politisches Gewicht und all unsere Emotionen in die Aufgabe, Alexander Van der Bellen als Bundespräsidenten in die Hofburg zu bringen. Es ist uns – wider Erwarten und nach einigem Trubel rund um die Stichwahl, den ich an dieser Stelle nicht zusammenfassen muss – tatsächlich gelungen.


Am 25. Jänner 2017 erschien eine Zeichnung des Karikaturisten Michael Pammesberger in der Tageszeitung Kurier. Der am folgenden Tag anzugelobende Bundespräsident und sein Hund blicken aus dem Fenster der Hofburg, und Van der Bellen meint, gedankenversunken: „Pfoah … des wird fad …“

© Kurier/Pammesberger


Tja, da haben wir uns alle getäuscht. 2019, nach dem Auftauchen des Ibiza-Videos und der Abwahl von Bundeskanzler Kurz durch einen parlamentarischen Misstrauensantrag, standen wir knapp vor einer Verfassungskrise. Ich bin Alexander Van der Bellen heute noch enorm dankbar dafür, dass er die Republik mit sicherer, ruhiger Hand durch diese politischen Sandbänke, Klippen und Riffe navigiert hat. Das von ihm nominierte Expert:innen-Kabinett von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein – nebenbei bemerkt, der ersten Frau in diesem Amt – hat seine Aufgaben mit großer Kompetenz erfüllt, doch der stabilisierende Faktor in diesen stürmischen Zeiten, in denen die Wogen hoch gingen und die Zukunft ungewiss erschien, war der Bundespräsident. An seiner Zuversicht, seiner Gelassenheit, seinem Vertrauen in die „Eleganz der Verfassung“ und seinem feinen Humor konnten wir alle uns orientieren.

Ich will mir gar nicht ausmalen, wie diese Staatskrise unter einem anderen Bundespräsidenten hätte ausgehen können.


Alexander Van der Bellens Erfahrung und Besonnenheit – das hat sich auch im Zusammenhang mit der Corona-Krise gezeigt – suchen in der politischen Landschaft Europas ihresgleichen. Wir wären höchst unklug, würden wir auf ein Staatsoberhaupt von diesem Format verzichten wollen. Dieser Ansicht schließen sich auch immer mehr Politiker:innen anderer Parteien an. Die Zweite Nationalratspräsidentin Dores Bures, Wiens Bürgermeister Michael Ludwig, Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser und Niederösterreichs Landesparteichef Franz Schnabl (alle von der SPÖ) würden Alexander Van der Bellen unterstützen, sollte dieser ein weiteres Mal kandidieren, und auch die ÖVP-Landeshauptleute Hermann Schützenhöfer, Thomas Stelzer, Günther Platter und Markus Wallner haben bereits Unterstützung im Falle eines erneuten Antretens signalisiert.

Und wenn sich Manfred Weber, der Vorsitzende der Fraktion der Konservativen im Europäischen Parlament, dazu versteigt, die Kandidatur von Silvio Berlusconi (!) zum Staatsoberhaupt Italiens öffentlich zu unterstützen, dann wäre es ein angemessenes Signal der staatstragenden Parteien in Österreich, würden sie Alexander Van der Bellen als neuen, alten Bundespräsidenten empfehlen.


Heute feiert Alexander Van der Bellen seinen 78. Geburtstag: Happy birthday, Mr President! Ich kann dir in diesem Beitrag keinen Geburtstagswunsch erfüllen, sondern wende mich mit einem Wunsch an dich: Sehr geehrter Herr Bundespräsident, lieber Sascha, tritt bitte wieder an!


Weil es eben nicht wurscht ist, wer in den nächsten sechs Jahren im Leopoldinischen Trakt der Hofburg sitzt.

 
  • Johannes Rauch
  • 17. Jan. 2022

Dieser Beitrag ist mir persönlich wichtig. Ich habe 15 Jahre meines beruflichen Lebens mit Arbeitslosen, zumeist Langzeitarbeitslosen gearbeitet und über Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Betroffene darin unterstützt, wieder Fuß zu fassen. Menschen, die in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind, ausgegrenzt werden, erleben auf das Schmerzhafteste, wie die Leistungsgesellschaft auf Mangel reagiert. Ob arbeitslos, krank, pflegebedürftig oder in seiner Ausstattung und Autonomie anderweitig eingeschränkt, man gehört, mitunter von heute auf morgen, nicht mehr dazu, jedenfalls nicht mehr ganz. Dauert dieser Zustand länger, verliert, wer betroffen ist, die wichtigsten und unantastbarsten, gleichzeitig verletzlichsten Güter von allen: Selbstwert und Würde, am Ende auch jede Form von Beheimatung.

Wer trotz der Kurzatmigkeit der heutigen Zeit ein zeitlos aktuelles Standardwerk zu den Auswirkungen von Arbeitslosigkeit lesen mag, dem lege ich ans Herz:



Es reicht nicht. Es reicht hinten und vorne nicht. Und wer alleinstehend oder gar alleinerziehend ist, für den oder die reicht es erst recht nicht. Deshalb: Rauf mit dem Arbeitslosengeld!


Neun von zehn arbeitslosen Menschen in Österreich leben unterhalb der Armutsgrenze.[1] Das durchschnittliche Arbeitslosengeld pro Monat beträgt augenblicklich 1.040 Euro für Männer und 870 Euro für Frauen. Beide Werte liegen deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle, die in Österreich (Stand 2020) bei monatlich 1.328 Euro liegt.[2]


Die Gewerkschaft vida hat 2019 ausgerechnet, dass eine alleinstehende arbeitslose Frau durchschnittlich 843 Euro pro Monat an Arbeitslosengeld erhält, denen durchschnittliche monatliche Ausgaben in Höhe von 1.426 Euro gegenüberstehen. Am Ende jedes Monats findet sich die Haushaltskasse dieser Frau tief in den roten Zahlen. Es ist unter den gegebenen Umständen praktisch unmöglich, der Armuts- und Schuldenfalle zu entkommen.




In Österreich beläuft sich die sogenannte Nettoersatzrate, also die Höhe des Arbeitslosengeldes, zu Beginn der Arbeitslosigkeit auf rund 55 % des vorherigen Nettoeinkommens. Damit liegen wir deutlich unter dem OECD-Schnitt von 64 %.[3] Zurzeit bietet das österreichische System aber immerhin noch den Vorteil, dass die Nettoersatzrate bei Fortdauern der Arbeitslosigkeit nicht dramatisch sinkt. Langzeitarbeitslose erhalten in Österreich rund 51 % ihres letzten Gehalts, in Deutschland (Stichwort Hartz IV) lediglich 22 %.

Nun führen insbesondere konservative Kreise gern das Argument spazieren, man dürfte es den Arbeitslosen in ihrer Arbeitslosigkeit nicht allzu bequem machen. Sie beschwören das Bild der „sozialen Hängematte“ herauf, von der aus die Arbeitslosen der vermeintlich „fleißigen“ Restbevölkerung bei der Arbeit zusehen würden. Doch die „soziale Hängematte“ war schon immer ein Nagelbrett.

Denn die traurige Tatsache ist einfach: Es gibt in Österreich nicht genügend Arbeitsplätze. Im Dezember 2021 waren in Österreich 336.276 Personen als arbeitslos gemeldet, 66.102 befanden sich in AMS-Schulungen unterschiedlichster Art. Diesen rund 400.000 Arbeit suchenden Menschen stehen per Dezember 2021 102.193 offene Stellen gegenüber.[4] Selbst wenn man Fragen der Ausbildung und der Angemessenheit weglässt, bedeutet das:

Vier Arbeitslose bemühen sich um ein und denselben Job; und das wiederum heißt: Drei von vier Betroffenen finden keine Arbeit, ganz egal wie sehr sie das auch wollen.

Und so hat sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen in den letzten zehn Jahren verelffacht (der Faktor 11!). Das ist eine dramatische Entwicklung, die im Großen und Ganzen darauf hinausläuft, dass Menschen, die nach sechs Monaten in der Arbeitslosigkeit keinen neuen Job gefunden haben, praktisch keine Chance mehr am Arbeitsmarkt haben – je älter sie sind, desto unerfreulicher werden die Perspektiven.


Würde man nun, wie mancherorts gefordert, darangehen, das Arbeitslosengeld „degressiv“ abzuflachen – das ist nichts weiter als Verschleierungsrhetorik, die auf eine Senkung der Arbeitslosenunterstützung hinausläuft – und die sogenannten Zumutbarkeitsbestimmungen zu verschärfen, würde man lediglich den ökonomischen Druck auf die Arbeitslosen erhöhen. Solche Konstellationen begünstigen das Erblühen von sogenannten McJobs – schlecht bezahlte Arbeitsplätze unter richtig miesen Arbeitsbedingungen –, etablieren eine Gesellschaftsschichte der “Working Poor” (Menschen, die in Vollzeit arbeiten, davon aber kaum leben können), tragen aber nichts dazu bei, die Jobangebote zu verbessern. Ist das die Arbeitswelt, ist das die Zukunft, die uns für unsere Kinder und Enkel vorschwebt? Ich denke nicht.


Und da reden wir noch gar nicht von den psychischen und gesundheitlichen Problemen, mit denen Arbeitslose zu kämpfen haben, von ihrer fehlenden Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, von ihrer geringeren Lebenserwartung oder von der Erblichkeit von Armut. Wer es nicht erlebt hat, kann sich kaum vorstellen, was Existenzsorgen in einer Person anrichten können.


Die Regierung hat in den vergangenen zwei Jahren immerhin zweimal Zuschüsse zum Arbeitslosengeld ausbezahlt und die Notstandshilfe befristet erhöht und ans Arbeitslosengeld angepasst; erst im Dezember letzten Jahres erhielten Arbeitslose und Bezieher:innen der Nostandshilfe einen sogenannten Teuerungsausgleich von 150 Euro. Das ist wesentlich mehr, als die Vorgängerregierungen der letzten 20 Jahre für beschäftigungslose Menschen zuwege gebracht haben. Doch es gibt noch viel zu tun.


Die Initiative „Arbeitslosengeld rauf!“, zu deren Proponent:innen auch der Historiker, Theologe und vor allem Doyen der österreichischen Politikwissenschaft Emmerich Tálos zählt, hat ein Volksbegehren ins Leben gerufen, das den Forderungen nach einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf wenigstens 70 % Nettoersatzrate und einer Entschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose Nachdruck verleihen soll. „Das derzeitige Arbeitslosengeld führt zu Armut statt sie zu verhindern. Eine Erhöhung ist dringend notwendig“, sagt etwa auch der Präsident der Arbeiterkammer Vorarlberg Hubert Hämmerle.[5]


Können wir uns das leisten?, fragen Sie sich vielleicht. Ja, ist die simple Antwort. Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 % kostet – je nach Zahl der Arbeitslosen, aber trotzdem – ziemlich genau eine Milliarde Euro pro Jahr. Das klingt nach einer großen Summe, ist aber praktisch Kleingeld im Vergleich zu den Corona-Hilfen, die die Regierung in den letzten beiden Jahren ausbezahlt hat. Außerdem würde dieses zusätzliche Geld direkt in den Konsum fließen – die Arbeitslosen haben ohnehin nicht genug Geld, um auch noch zu sparen – und dadurch direkt die österreichische Wirtschaft „ankurbeln“, wie man gerne sagt. Eine effektivere wirtschaftspolitische Lenkungsmaßnahme, die zugleich menschenwürdige Verhältnisse für 300.000–400.000 arbeitslose Bürger:innen dieses Landes schafft, ist – für mich zumindest – schlicht nicht vorstellbar.


Bis 24. Jänner werden noch Unterstützungserklärungen für die Einleitung des Volksbegehrens gesammelt, danach beginnt die Eintragungswoche. Hier können Sie die Initiative unterstützen: Online mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur unterschreiben.


Unterschreiben Sie! Das ist meine erste Bitte im Jahr 2022.

[1] https://www.momentum-institut.at/news/arbeitslosengeld-die-meisten-arbeitslosen-leben-unter-der-armutsgrenze (12.01.2022). [2] https://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/soziales/gender-statistik/armutsgefaehrdung/index.html (12.01.2022). [3] https://kurier.at/wirtschaft/arbeitslosengeld-in-vielen-laendern-kommt-der-rasche-absturz/400938476 (12.01.2022). [4] https://www.ams.at/content/dam/download/arbeitsmarktdaten/%C3%B6sterreich/berichte-auswertungen/001_uebersicht_aktuell_1221.pdf [5] https://www.wannundwo.at/termine/2021/11/05/arbeitslosengeld-rauf-vortrag-bei-der-ak.wawo (14.01.2022).

 
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