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"Es gibt Krisenzeiten, in denen nur das Utopische realistisch ist."
(George Steiner)
Johannes Rauch
vor 13 Stunden

Wie die schwarz-blaue Landesregierung Naturschutz per Gesetz abschafft, und in den eigenen Erläuterungen zugibt, was sie tut


Es gibt Gesetze, gegen die man mühsam Argumente suchen muss. Dieses hier bringt den Kronzeugen mit: sich selbst.


In den amtlichen Erläuterungen zur geplanten Novelle des Vorarlberger Naturschutzgesetzes steht, Seite für Seite, was die Regierung öffentlich zu „Entbürokratisierung“ und „Eigenverantwortung“ schönredet. Man muss ihr nichts unterstellen. Man muss nur lesen: „Der Entwurf kann auf die Ziele des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung gewisse nachteilige Auswirkungen haben.“ Das ist kein Vorwurf der Opposition. Wer so das eigene Gesetz erläutert, weiß, was er tut. Er tut es trotzdem, mit Vorsatz.


Der Name des Vorhabens ist ehrlicher als seine Vermarktung: Deregulierungsgesetz. Wegreguliert wird der Schutz der Natur. Und das nicht befristet, nicht als Versuch, nicht mit Rückfahrkarte. Die Regierung lehnt eine Befristung ausdrücklich ab: Das sei „nicht zweckmäßig und wäre einer langfristigen Planungssicherheit abträglich“. Der Kahlschlag ist auf Dauer verankert.


Der Zeitpunkt macht die Sache noch ungeheuerlicher. Dieser Entwurf entsteht im heißesten Sommer der Messgeschichte. In Bregenz war der Juli 2026 nach der Klimabilanz der GeoSphere Austria der heißeste in 158 Jahren Aufzeichnung, an 48 Tagen in Folge kletterte das Thermometer über 25 Grad, der Bodensee fiel auf einen historischen Tiefstand, kleine Bäche fielen trocken. Ausgerechnet jetzt lockert die Landesregierung den Schutz von Böden, Mooren und Gewässern, also genau jener Dinge, die eine überhitzte Landschaft kühlen und Wasser halten. Wahnsinn mit Methode.


Ganze Verfahren verschwinden


Das erklärte Ziel steht schwarz auf weiß im Kapitel über die Kosten: Die Zahl der Bewilligungsverfahren werde „um etwa 20 bis 25 % reduziert“. Ein Fünftel bis ein Viertel aller naturschutzrechtlichen Prüfungen: gestrichen.


Der Hebel dafür ist § 1 Abs. 3. Alles, was unter „übliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung“ fällt, wird weitgehend bewilligungsfrei. In einem Land, dessen Fläche zu einem erheblichen Teil land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, ist das kein Detail, sondern ein Federstrich über halbe Landschaften. Wer im gewidmeten Betriebsgebiet baut, braucht künftig grundsätzlich keine Naturschutzbewilligung mehr. Und Schutzbauten in Bach- und Hangräumen, genau dort, wo Eingriffe am empfindlichsten sind, werden freigestellt.


Dazu fallen ganze Kategorien ersatzlos aus dem Prüfregime: Tankstellen im Grünland. Klettersteige, Hochseilgärten, Seilrutschen. Saisonale Schiförderbänder. Jede für sich klingt harmlos. In Summe ist es die Demontage des Prinzips, dass ein Eingriff in Natur und Landschaft, bevor er geschieht, zumindest angesehen und geprüft wird.


Die Schwellen rauf, den Schutz runter


Was übrig bleibt, wird erst ab höheren Grenzen überhaupt geprüft. Die Zahlen sind erschreckend:


  • Gebäude im Grünland: Prüfung erst ab 2.000 statt bisher 800 Quadratmetern überbauter Fläche. Innerhalb bebauter Bereiche entfällt die Naturschutzbewilligung für Bauwerke zur Gänze.

  • Geländeveränderungen in der Alpinregion: von 100 auf 400 Quadratmeter, die vierfache Fläche darf künftig ungeprüft abgetragen, planiert, zugeschüttet werden.

  • Ablagerungsplätze im Grünland: von 100 auf 400 Quadratmeter. Lagerplätze: von 400 auf 800. Parkplätze: von 800 auf 1.000.

  • Straßen durch die Wiese: bisher ab 2,40 Meter Breite und 200 Meter Länge bewilligungspflichtig, künftig erst ab 4 Meter Breite und 400 Meter Länge. Schmalere Trassen fressen sich künftig prüfungsfrei durch die Landschaft.


Was unter Beton und Asphalt verschwindet, kommt nicht wieder. Ein versiegelter Boden nimmt kein Wasser mehr auf, speichert keinen Kohlenstoff, trägt kein Leben. Die Regierung weiß auch das. In ihren Erläuterungen steht, dass „unversiegelte Böden, Grünflächen und Gewässerräume bedeutsam“ seien, „weil sie zur Kühlung, zum Wasserrückhalt, zur Hochwasservorsorge und zur Erhaltung der Biodiversität beitragen können“. Sie schreibt es auf. Und hebt die Schwellen trotzdem an, mitten im heißesten und einem der trockensten Sommer, den das Land je gemessen hat.


Moore, ausgerechnet Moore!


Wenn man einen einzigen Paragrafen bräuchte, um die Verlogenheit dieses Entwurfs zu zeigen, wäre es § 25 Abs. 2.: landwirtschaftlich genutzte Moore und Magerwiesen sind künftig erst ab 500 statt bisher 100 Quadratmetern geschützt. Der Schutz schrumpft auf ein Fünftel.


Moore sind die dichtesten Kohlenstoffspeicher, die eine Landschaft besitzt. Ein trockengelegtes Moor gibt in wenigen Jahren frei, was es über Jahrtausende gebunden hat. Man muss das der Landesregierung nicht erklären, sie erklärt es selbst: „Moore bzw. Moorböden haben Bedeutung für die Bindung und Speicherung von Kohlenstoff.“ Dieser Satz steht in der Begründung genau jener Bestimmung, die den Moorschutz wegräumt. Man kann Klimapolitik schwer offener verraten und mit Füßen treten als in dieser Fußnote zur eigenen Gesetzesnovelle.


Es kommt noch schlimmer. In denselben Erläuterungen räumt die Regierung ein, es lasse sich „nicht ausschließen“, dass es zu „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“ komme, „die im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens vermieden werden könnten“. Sie gibt also selbst zu Protokoll: Der Schaden wäre vermeidbar, man müsste nur hinschauen. Und im nächsten Satz nimmt sie ihn „in Kauf“, weil das der „Vereinfachung des Vollzugs“ und der „Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftstreibenden“ diene. Das ist keine Interessenabwägung mehr. Das ist eine Rechnung, in der die Natur von vornherein als Verlustposten steht. Und die „Entlastung“ wird sich beim nächsten Hochwasser oder der nächsten Hitzewelle als veritable Mehrbelastung entpuppen.


Der geschundene Bach


Am Wasser fällt die Maske ganz. Der Schutzstreifen entlang fließender Gewässer, in dem Eingriffe geprüft werden, wird von 20 Metern außerhalb bebauter Bereiche auf einheitlich fünf Meter zusammengestrichen (§ 24 Abs. 2). Fünf Meter.


Eine Literaturauswertung der Universität Duisburg-Essen im Auftrag des NABU (2021) sieht erst ab zehn Metern eine filternde Wirkung gegen Dünger und Pestizide, ab zwanzig einen funktionierenden Lebensraum. Fünf Meter liegen unter der Schwelle, ab der die Wissenschaft überhaupt eine Wirkung misst. Das ist kein Uferschutz mehr, das ist eine Höflichkeitsgeste an den Bach.


Gewässerränder sind die letzten Lebensadern in der ausgeräumten Landschaft: Kinderstube für Insekten, Wanderkorridor für Arten, Filter gegen Dünger und Gift, Schwamm gegen Hochwasser. Ein Saum von fünf Metern ist breit genug für eine Mahd und zu schmal für alles andere. Und der Zynismus sitzt im selben Gesetz: Dieselbe Regierung, die den Uferschutz auf einen Rest reduziert, beruft sich an anderer Stelle ausdrücklich auf den Schutz vor Naturgefahren, Hochwasser eingeschlossen. In dem Sommer, in dem der Bodensee auf einen historischen Tiefstand fiel und Bäche trockenfielen, streicht sie ausgerechnet den Schutz der Gewässerränder zusammen. Man kann nicht die Schwämme abräumen und behaupten, man fürchte die Flut.


Der Gipfel der Arroganz: die zugemauerte Gerichtstür


Der brutalste Teil steht nicht bei den Quadratmetern. Er steht dort, wo geregelt wird, wer den Naturschutz künftig überhaupt noch verteidigen darf. Die Antwort lautet: fast niemand.


Ein Beschwerderecht soll nur noch dort bestehen, wo das Unionsrecht es zwingend verlangt (§ 46c). Jede Verletzung einer Naturschutzbestimmung, die Vorarlberg selbst beschlossen hat und die nicht aus einer EU-Richtlinie folgt, ist künftig vor Gericht nicht mehr klagbar. Im Klartext: Das gesamte landeseigene Naturschutzrecht wird gerichtlich unangreifbar. Ein Gesetz, dessen Bruch niemand vor ein Gericht bringen darf, ist kein Gesetz. Es ist eine Dekoration. Die Paragrafen bleiben im Buch, man reißt ihnen nur sämtliche Zähne aus. Das Gesetz ganz abzuschaffen, dafür war man dann doch zu feige.


Und es trifft die besten Naturschützer zuerst. Bisher konnten Naturschutzanwaltschaft und Umweltorganisationen gegen die schwerwiegendsten Vorhaben Beschwerde führen. Man muss das nicht interpretieren, die Regierung schreibt es selbst: „Künftig besteht kein Beschwerderecht mehr bei Schigebietserschließungen und -erweiterungen, Wasserkraftanlagen mit mehr als 10 MW, Bundes- und Landesstraßen sowie Eisenbahntrassen, Flugplätzen und Stauraumspülungen.“ Genau die Projekte, die eine Landschaft für Generationen umbauen, sind künftig die, gegen die niemand mehr klagen kann.


Der Naturschutzanwaltschaft wird im selben Zug der Mund verboten. Sie ist künftig überhaupt nur noch in unionsrechtlichen Verfahren beteiligt (§ 46b Abs. 2); in der Masse der rein landesrechtlichen Fälle ist sie nicht mehr am Tisch. Ihre Stellungnahmen darf sie inhaltlich nur noch auf EU-Recht stützen, Fristen werden verkürzt, und Bescheide werden ihr nicht mehr zugestellt, sondern gelten nach einer Woche Veröffentlichung auf einem Portal als zugestellt (§ 46b Abs. 5). Wer den Fristbeginn verpasst, weil er nicht täglich eine Behördenwebsite absucht, verliert sein Recht. Das ist Entrechtung, getarnt als Digitalisierung. Das Revisionsrecht zum Verwaltungsgerichtshof fällt ganz. Selbst der betroffenen Standortgemeinde wird das Beschwerderecht, in den Worten des Landes, „wesentlich eingeschränkt“.


Und es bleibt nicht beim Naturschutzgesetz. Dieselbe Architektur, kürzere Fristen, engere Beschwerdegründe, wegfallende Revisionen, zieht sich fast wortgleich durch sieben weitere Landesgesetze: das Jagd-, das Fischerei- und das Bodenseefischereigesetz, das Flurverfassungs-, das Servituten-Ablösungs-, das Baugesetz und das Gesetz über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt. Wer das liest, sieht keine punktuelle Reform eines Naturschutzgesetzes. Er sieht einen Rechtsschutz, der quer durch die Landesrechtsordnung systematisch zurückgebaut wird.


Ob dieser Anschlag auf den Rechtsschutz überhaupt hält, ist mehr als fraglich. Die Aarhus-Konvention garantiert in Artikel 9 Absatz 3 einen Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten, der über das unmittelbar anwendbare EU-Recht hinausreicht; der Europäische Gerichtshof hat die Klagerechte von Umweltorganisationen in seiner „Protect“-Judikatur ausdrücklich gestärkt. Die Novelle zielt mit chirurgischer Präzision in die Lücke zwischen Aarhus und Unionsrecht. Diese Konstruktion wird vor dem Höchstgericht landen und dort hoffentlich nach Strich und Faden zerlegt werden.


Sieben Jahre Zeit, für immer gültig


Zwei weitere Details verdienen es, laut ausgesprochen zu werden, weil sie in der öffentlichen Debatte bisher untergehen. Erstens: Eine naturschutzrechtliche Bewilligung erlischt bisher, wenn binnen drei Jahren nicht mit der Ausführung begonnen wird. Künftig sind es sieben. Das heißt, eine naturschutzfachliche Beurteilung von heute soll noch in sieben Jahren Gültigkeit haben, in einer Landschaft, die sich in sieben Jahren klimatisch, hydrologisch und ökologisch verändert haben kann.


Zweitens: Die Landesregierung kann sich künftig per Verordnung jedes einzelne Verfahren nach diesem Gesetz von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft an sich ziehen, wenn es „im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Raschheit gelegen ist“. Drei Wörter, die alles bedeuten können, was eine Landesregierung gerade will. Jeder heikle Einzelfall, jedes Projekt mit politischem Rückenwind kann künftig direkt am Amt der Landesregierung entschieden werden, vorbei an der Behörde, die den Sachverhalt vor Ort kennt.


Die Lüge vom „Gleichgewicht“


Bleibt die Erzählung, mit der das Ganze behübscht wird: Man stelle ein „ausgewogenes Verhältnis“ her, entlaste Bürger und Wirtschaft, schneide bloß Bürokratie zurück. Dieses Märchen zerschellt an einem schlichten Umstand: Das EU-Recht bleibt ohnehin die Untergrenze. FFH-Arten, Vogelschutz, Natura 2000 werden ausdrücklich gewahrt, sie müssen es, sonst fiele die Novelle in Brüssel durch. Alles, was hier gestrichen wird, ist der Schutz oberhalb des europäischen Minimums: der eigene, höhere Standard, auf den Vorarlberg über Jahrzehnte stolz war und mit dem in Tourismusprospekten geworben wird. Das Land kürzt sich selbst auf das gesetzlich gerade noch Erlaubte zurück und nennt es „Modernisierung“.


Wem das nützt, ist kein Geheimnis. Das Regierungsprogramm 2024–2029 nennt das Zurückdrängen (getarnt als „Entbürokratisierung“) des Naturschutzes beim Namen; die Wirtschaftskammer hatte sie offen gefordert. Am Verhandlungstisch saßen die mit den Profitinteressen. Am Tisch fehlten die, die den Schutz vertreten. Das passt zur Struktur dieser Regierung: Ein eigenständiges Umwelt- oder Naturschutzressort sucht man vergebens. Naturschutz, Gewässerschutz, Jagd, Landwirtschaft und Forst liegen in einer einzigen Hand, der eines ÖVP-Agrarpolitikers. Der Referent für den Schutz der Natur ist zugleich der Referent für ihre Nutzung. Und derselbe Landesrat, der über Gewässerschutz und Wasserwirtschaft wacht, lässt die Uferstreifen auf fünf Meter stutzen.


Was auf dem Spiel steht


Das ist keine Theorie, sondern hat handfeste Folgen. Im Montafon sollte vor einigen Jahren ein Hochmoor ausgebaggert werden, um einen Beschneiungs-Speicherteich mit rund 307.000 Kubikmetern Fassungsvermögen und einem 26 Meter hohen Damm auf über 2.000 Metern Seehöhe zu bauen. Ein Amtsgutachten stellte eine wesentliche und dauerhafte Beeinträchtigung von Moor, Uferschutz, Magerweiden und Alpinregion fest. Nach einer Beschwerde ans Landesverwaltungsgericht, unter Prüfdruck und mit der Berufung der Naturschutzanwältin, zog der Betreiber den Antrag 2020 zurück.


Das Projekt Schwarzköpfle ist kein Zufallsfund. Es ist der Beweis, dass genau jene Instrumente gewirkt haben, die diese Novelle abbaut: ein Amtsgutachten, das man nicht wegdiskutieren kann; ein Beschwerderecht, das man einlegen kann; eine Naturschutzanwältin, die Berufung erheben darf; und die Pflicht, vor einem schweren Eingriff zu fragen, ob es nicht auch anders ginge. Nach dieser Novelle wäre die Naturschutzanwaltschaft in einem vergleichbaren Fall gar nicht mehr beteiligt, die Beschwerde nur noch möglich, wenn ausgerechnet EU-Recht betroffen ist. Auch die Alternativenprüfung entfiele, weil sie künftig nur noch für Natura-2000-Gebiete gilt (§ 35 Abs. 2). Der nächste Schwarzköpfle-Fall würde nicht als geretteter Landschaftsraum in die Bilanz eingehen. Er würde einfach durchgehen.


Worum es geht


Diese Novelle verringert keine Bürokratie. Sie senkt den Schutz. Sie beschleunigt keine Verfahren, sie schafft sie für ganze Klassen von Eingriffen ab. Sie stärkt keine Eigenverantwortung, sie nimmt der Allgemeinheit das Recht, einen Rechtsbruch auch nur zu benennen und einzuklagen. Am Ende steht ein „Naturschutzgesetz“, das mehr Beton zulässt, die Moore preisgibt, die Bachränder kahl rasiert und vor Gericht nicht mehr verteidigt werden kann, und das dauerhaft, denn eine Befristung will man nicht.


Vom Naturschutz bleibt nur die Hülle. Das Bemerkenswerteste daran ist nicht die Härte. Es ist die Offenheit und der Gleichmut, mit dem es geschieht. Die Regierung hat den Schaden, den sie anrichtet, in die Begründung ihres eigenen Gesetzes geschrieben.


Sie haben es selbst aufgeschrieben. Jetzt muss man es nur laut vorlesen - und diesem zukunftsvergessenen Wahnsinn auf allen Ebenen entschieden entgegentreten.

 



Österreichs Bundesländer geben rund ein Sechstel aller Staatsausgaben aus. Über eigene Steuern, die sie selbst beschließen und vor ihren Wählern verantworten müssten, finanzieren sie davon so gut wie nichts. Das KDZ, das Zentrum für Verwaltungsforschung, beziffert die eigenen Landessteuern auf 0,82 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In Deutschland erwirtschaften die Länder rund neun Prozent über eigene Steuern. 1990 lag der österreichische Wert noch bei 4,2 Prozent. Seither sinkt er, Jahr für Jahr, mit dem ausdrücklichen Wohlwollen der Landeshauptleute. Rund 80 Prozent der Landesbudgets stammen aus Transfers, also aus Geld, das jemand anderer eintreibt.

Das ist der Konstruktionsfehler, an dem dieses Land eines Tages ersticken wird. Und es lohnt sich, ihn beim Namen zu nennen, bevor die nächste Landeshauptleutekonferenz wieder erklärt, alles sei eine Frage des „Respekts vor den Ländern“.


Ausgeben ja, einheben nein


Man muss hier präzise sein, sonst zerlegt einen der godfather des Föderalismus himself, Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Also: Die Länder haben Einnahmen. Sie bekommen über den Finanzausgleich Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben, dazu Transfers und Zweckzuschüsse. Geld ist reichlich da. Was fehlt, ist die Verantwortung dafür auf der Einnahmenseite. Der Bund hebt die Steuern ein, bekommt den politischen Ärger ab, und verteilt nach einem starren Schlüssel an Länder und Gemeinden. Die Länder dürfen ausgeben, ohne je einen Steuersatz erhöhen und das vor dem eigenen Wahlvolk rechtfertigen zu müssen.

Wer fremdes Geld ausgibt, spart nicht. Das ist keine Polemik, sondern die Grundannahme jeder seriösen Finanzwissenschaft: Effizienz entsteht dort, wo Nutzer einer Leistung und ihre Kostenträger zusammenfallen. In Österreich fallen sie auseinander, systematisch und gewollt. Der Föderalismus österreichischer Bauart existiert fast nur auf der Ausgabenseite. Auf der Einnahmenseite herrscht eine Bequemlichkeit, die kein anderer Industriestaat in diesem Ausmaß kennt.


Gesundheit: das teuerste Zuständigkeitschaos


Nirgends zeigt sich der Schaden aktuell deutlicher als im Gesundheitswesen. Die Spitäler steuern und finanzieren im Wesentlichen die Länder, den niedergelassenen Bereich die Sozialversicherung. Zwei Töpfe, zwei Logiken, kein gemeinsames Interesse. Patient:innen weichen abends und am Wochenende in die Spitalsambulanzen aus, weil Ärzt:innen im niedergelassenen Bereich schlicht nicht zur Verfügung stehen. Die Sozialversicherung wiederum hat gar kein Interesse, ihr Angebot auszubauen, weil die Folgekosten ohnehin im fremden Budget anfallen, nämlich im Spital, das die Länder zahlen. Dass ein Großteil dieser Ambulanzbesuche im niedergelassenen Bereich besser und billiger aufgehoben wäre, ist gesundheitspolitisch unbestritten. Eine steirische Erhebung zeigt, dass Primärversorgungseinheiten zwischen 59 und 74 Prozent der Fälle abschließend behandeln, ganz ohne Spital.

Im Mai 2026 hat der Rechnungshof unter Präsidentin Margit Kraker ein Themenpapier vorgelegt: 44 Milliarden Euro öffentliche Gesundheitsausgaben für 2024, und trotzdem wachsende Versorgungsprobleme. Viel Geld, schlechte Steuerung, gefährdete Qualität. Die Kernforderung ist verräterisch in ihrer Schlichtheit. Es brauche endlich eine klare Federführung, jemanden, der den Reformprozess überhaupt führt. Wenn ein Rechnungshof im Jahr 2026 darum betteln muss, dass irgendwer für eine Gesundheitsreform die Verantwortung übernimmt, ist das das Eingeständnis eines Systemversagens, in dem alle mitreden und keiner zuständig ist.

Geredet wird seit Jahrzehnten. Die wiederkehrenden 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, Staatsverträge im eigenen Staat, sind das Symbol dieses Stillstands. Sie verwalten das Nebeneinander, statt es aufzulösen. Das größte Übel von allen sind die geteilten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Als Landesrat ein Ärgernis, als Minister auch. Ich weiß, wovon ich rede.


Eine Ebene drauf, keine weg


Hier liegt der eigentliche Missstand, und er ist größer als jede einzelne Reformpleite. Österreich ist 1995 der Europäischen Union beigetreten. Seither ist eine komplette Verwaltungsebene dazugekommen, nämlich Brüssel. Abgeschafft wurde im Gegenzug nichts. Bund, neun Länder, die Bezirkshauptmannschaften, über 2.000 Gemeinden: alles steht noch genau dort, wo es 1995 stand. Wir haben aufgestockt und nie ausgemistet.

Andere haben sich getraut. Dänemark hat 2007 in einem Zug eine ganze Ebene gestrichen: vierzehn Ämter weg, dafür fünf Regionen, und aus 275 Kommunen wurden 98. Griechenland schrumpfte seine Gemeinden über zwei Reformen von fast 6.000 auf gut 300 und ersetzte seine 54 Präfekturen durch 13 Regionen, den größten Schnitt 2010 unter dem Druck der Schuldenkrise. Schmerzhaft, umstritten, aber gemacht. In Österreich gilt schon die bloße Idee, auch nur zwei Bezirkshauptmannschaften zusammenzulegen, als undurchführbar.

Wie tief das sitzt, zeigt eine Groteske: In der Steiermark, dem einzigen Land, das 2011 überhaupt Bezirke fusioniert hat, kämpfen Regionen wie Bad Aussee und Fürstenfeld bis heute darum, ihr altes Autokennzeichen zurückzubekommen, das sie bei der Fusion verloren haben. Für diese zwei Buchstaben auf dem Nummernschild müsste sogar eine Bundesverordnung geändert werden. So weit reicht der Reformeifer in diesem Land: bis zum Kennzeichen, und keinen Meter weiter. (Der Standard, 12.10.2023)

Die einzige nennenswerte Ausnahme bestätigt die Regel: Die Steiermark legte 2015 ihre Gemeinden von 542 auf 287 zusammen, ein einzelnes Bundesland gegen erbitterten Widerstand. Die zuständigen Regierungsparteien zahlten dafür an der Wahlurne. Genau diese Lektion haben alle anderen acht Länder verinnerlicht: Wer Strukturen anrührt, verliert. Also rührt sie keiner an.


Gemeindefusionen, längst überfällig


Am deutlichsten sichtbar wird die Reformangst auf der untersten Ebene. Österreich hat über 2.000 Gemeinden, mehr als 400 davon mit weniger als 1.000 Einwohnern, bei einem EU-Schnitt von 22.000 Menschen pro Gemeinde. Viele dieser Kleinstgemeinden können Kinderbetreuung, Schule und Pflege längst nicht mehr aus eigener Kraft stemmen und hängen am Tropf des Landes. Die letzte große Fusionswelle liegt ein halbes Jahrhundert zurück, seither bewegt sich außer in der Steiermark fast nichts. Nicht weil die Kleinteiligkeit sinnvoll wäre, sondern weil jeder Bürgermeister um Amt, Wappen und Ortsschild kämpft. Dabei sind die fusionierten steirischen Gemeinden heute leistungsfähiger und finden sogar leichter Personal und Kandidaten. Gemeindefusionen sind kein Tabu. Sie sind überfällig.


Sozialhilfe: drei Anläufe, ein Fleckerlteppich


Wer wissen will, wie reformfähig dieses Land ist, schaut sich die Existenzsicherung an. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, ab 2010 über eine 15a-Vereinbarung eingeführt, lief 2016 aus, weil sich Bund und Länder auf keine Verlängerung einigen konnten. 2019 folgte der nächste Versuch, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, ein Rahmen nach Artikel 12 der Bundesverfassung, den die neun Länder in eigenen Ausführungsgesetzen umsetzen müssen.

Der Verfassungsgerichtshof kippte schon im Dezember 2019 Kernstücke, darunter die abgestuften Höchstsätze für Kinder. Das Ergebnis sechseinhalb Jahre später? Mit Stand 1. Jänner 2026 haben acht der neun Länder ein Ausführungsgesetz, Tirol steht noch davor. Drei Anläufe, mehrere Verfassungswidrigkeiten, bis heute kein einheitliches System. Wer in Bregenz, Wien oder Klagenfurt ansucht, trifft auf andere Regeln, weil neun Länder neun Wege gehen. Das ist die föderale Vielfalt, von der die Landeshauptleute so gerne schwärmen. Für die Betroffenen ist es Willkür der Postleitzahl. Dieselbe Zersplitterung zieht sich durch Baurecht, Naturschutz, Jugendschutz und Wohnbau: neun Mal alles erfinden, neun Mal regeln, neun Mal verwalten, in einem Land mit der Einwohnerzahl einer mittleren Metropolregion.


Die Reformleiche im Keller


Einen Versuch gab es. 2003 bis 2005 tagte der Österreich-Konvent, der bislang größte Anlauf zu einer Staats- und Verfassungsreform. 70 Mitglieder, zehn Arbeitsgruppen, 1.200 Seiten Endbericht. Das Ergebnis: kein konsensualer Verfassungsentwurf, weil man sich nicht einigen konnte. Ein zentraler Bruch verlief entlang der Länderinteressen, deren Forderungspapier von Medien quer durch die Republik als „Abfuhr“ tituliert wurde. Übrig blieb am Ende vor allem die Schaffung der Verwaltungsgerichte, beschlossen erst 2012. Danach kehrte die Verfassungspolitik zur altbewährten Praxis der „Expertenkommissionen“ zurück, also zum geordneten Versanden im Salzamt.

Seither ist der Konvent die Leiche im Keller, die man hervorholt, wenn wieder jemand „große Reform“ sagt, und die zuverlässig daran erinnert, wie solche Sätze in Österreich enden. Oder man macht es gleich wie Finanzminister Marterbauer, der den größten Hebel gegen die Reformverweigerung in der Hand hätte und sich vergangene Woche, befragt zu genau diesen Strukturreformen, so verewigte: „Bei den ganz großen Reformen habe ich Bauchweh.“ Der oberste Kassier der Republik. Bauchweh.


Der Finanzausgleich als Bankomat


Alle paar Jahre wird der Finanzausgleich neu verhandelt, das Verteilungsgesetz zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Es wäre der Moment, Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zusammenzuführen. Es passiert nie. Der Finanzausgleich 2024 brachte nach Analyse des KDZ keine wesentliche Strukturreform. Statt den Verteilungsschlüssel an den tatsächlichen Aufgaben auszurichten, wurde die Lastenverschiebung wieder über zusätzliche Bundestransfers gelöst, durchschnittlich rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr, ein Teil davon im neuen „Zukunftsfonds“. Auch das WIFO hält nüchtern fest, dass die wichtigen Strukturreformen erneut ausgeblieben sind: die Zusammenführung von Finanzierungs- und Ausgabenverantwortung und die Stärkung der Abgabenautonomie der Länder.

Fiskalrat, WIFO und KDZ riefen im Oktober 2024 gemeinsam nach raschen Reformen. Fiskalratschef Christoph Badelt brachte die Mechanik auf den Punkt: Alle hätten großen Spaß daran, ihre finanziellen Probleme auf die jeweils anderen abzuschieben. Für die Länder ist die Finanzausgleichsverhandlung der Gang zum Bankomaten, der im Finanzministerium steht: alle paar Jahre das Geld abholen, ohne dass das eigene Konto je belastet wird.


Das beste Gegenargument, und warum es nicht trägt


Der Föderalismus ist kein Übel an sich, und das stärkste Argument seiner Verteidiger verdient eine ehrliche Antwort. Regionale Nähe, Subsidiarität, der Schutz vor einer allmächtigen Zentrale: kann man so sehen. Entscheidungen dort zu treffen, wo man die Verhältnisse kennt, ist oft smarter als zentrale Gleichmacherei. Aber eben nicht bei jedem Thema, und schon gar nicht, wenn man sich ums Geld nicht kümmern muss.

Echter Wettbewerbsföderalismus braucht genau das, was Österreichs Länder verweigern: Steuerautonomie samt Haftung. Ein Land, das Leistungen anbietet, müsste sie durch selbst beschlossene Abgaben finanzieren, damit die Bürger vergleichen können, wer mit ihrem Geld gut wirtschaftet und wer nicht. Österreichs Länder aber berufen sich auf Subsidiarität, wenn es ums Gestalten geht, und auf den Bund, wenn es ums Zahlen geht. Das ist blanker Schönwetterföderalismus.


Wallner ist nicht das Problem. Er ist das Symptom.


Im zweiten Halbjahr 2026 übernimmt turnusgemäß Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner den Vorsitz der Landeshauptleutekonferenz. Ausgerechnet er, der verlässlich und reflexartig gegen Wien stichelt, soll am Ende die Ergebnisse der mit dem Bund vereinbarten „Reformpartnerschaft“ präsentieren, jener großen Föderalismusreform, die bis Ende 2026 stehen soll.

Man muss Wallner nicht persönlich angreifen, er liefert die Selbstentlarvung frei Haus. Er will den Großteil der 15a-Vereinbarungen abschaffen und formuliert sein Prinzip so: „Wer die Kompetenz übernimmt, muss auch die Mittel bekommen.“ Übersetzt heißt es: Wir nehmen gern mehr Kompetenzen, das Geld dafür soll weiterhin der Bund eintreiben. Von eigener Steuerhoheit, vom Mut, selbst einzuheben und dafür geradezustehen, kein Wort. Länderlogik in Reinform, vorgetragen vom Mann, der sich am lautesten über die Zentrale beschwert.

Besonders aufschlussreich ist die kalte Progression. Als die schwarz-grüne Regierung sie 2022 abschaffte, eine dauerhafte Entlastung für alle Steuerzahler, meldeten die Länder umgehend Einnahmenausfälle an. Vorarlberg und Salzburg verlangten schriftlich Kompensation vom Bund, der Städtebund lehnte den Gesetzesentwurf überhaupt ab. Bei den Finanzausgleichsverhandlungen 2023 führten dieselben Länder die Abschaffung dann als Argument ins Feld, warum sie mehr Geld brauchen. Die Logik: an den Steuern mitschneiden ja, eine Entlastung für die Bürger mitverantworten nein.

Wallner ist dabei kein Einzeltäter. Jeder Landeshauptmann, jede Landeshauptfrau jeder Couleur würde an seiner Stelle dasselbe sagen, weil das System genau das belohnt. Wer Mittel ohne Verantwortung herausholt, gilt daheim als durchsetzungsstark. Wer Steuerautonomie und damit Haftung fordern würde, gilt als Nestbeschmutzer. Solange das so bleibt, hält jeder Vorsitzende dieselbe Rede, und jede Reformpartnerschaft endet mit einer Pressekonferenz, auf der mehr Geld vom Bund als Erfolg verkauft wird.


Katastrophal föderal


Österreichs Föderalismus ist zu schwach für echten Wettbewerb und damit für Effizienz, und zu stark, um die Republik vernünftig regieren zu können. Er verteilt Macht und viel Geld, ohne Verantwortung einzufordern. Er kennt neun Wege zu allem, neun Rechtfertigungen dafür und keinen einzigen aus der Blockade.

Im Lichte der globalen Umbrüche, die gerade passieren, verfolgt man fassungslos, wie sich die Gliedstaaten der Republik und ihre Hauptleute jeder Reform verweigern und die Bundesregierung davor zurückschreckt, das Heft mittels Verfassungsmehrheit in die Hand zu nehmen. Die Folgen vor Augen, vergeht einem das Lachen. Föderal bis zum Niedergang. Joseph Roth würde heute statt der „Kapuzinergruft“ die „Föderalismusdämmerung“ schreiben.

 

Eine Stunde rund um Mitternacht, im Nachtzug zwischen Dornbirn und Wien. Draußen nur noch Spiegelungen im Fenster, im Kopfhörer ein Podcast: Gavin Newsom, kalifornischer Gouverneur, im Gespräch mit Tristan Harris und Aza Raskin vom Center for Humane Technology. Zwei Männer, die das System mitgebaut haben, vor dem sie jetzt warnen: Harris war bei Google, Raskin hat das endlose Scrollen mitentwickelt, das uns allen täglich Stunden an Lebenszeit stiehlt. In dieser Stunde wurde mir klar, wie schief wir gerade liegen. 

 

Ein Satz blieb hängen. Und ein Bild. 

 

Der Satz: 

 

Slow it down. Verlangsamt es. Ihr versteht nicht, wie schnell das geht. 

 

Das Bild: Wir benehmen uns, als wäre alles normal. Wir gehen einkaufen, streiten über Pensionsreformen, lesen Schlagzeilen über den nächsten Polit-Skandal. Über uns formt sich eine Technologie, die in den nächsten fünf Jahren mehr verändern wird als Internet und Smartphone in zwanzig. 

 

Bernie Sanders, 84 Jahre alt, sagt es seit Monaten: Slow this thing down. Im Dezember 2025 signalisierte er erstmals Unterstützung für ein Moratorium; im März 2026 brachte er gemeinsam mit Alexandria Ocasio-Cortez einen Gesetzentwurf ein, der den Bau neuer KI-Rechenzentren bis zur Einführung nationaler Schutzregeln aussetzen soll. Die Begründung ist einfach: Demokratien brauchen Zeit, um zu verstehen, was sie regulieren sollen, und genau diese Zeit gönnen wir ihnen gerade nicht. Während in den USA über ein Moratorium gestritten wird, behandeln wir in Österreich und Europa KI wie eine weitere Digitalisierungsinitiative unter vielen. 

 

Ich schreibe das als jemand, der drei Jahre lang als Gesundheitsminister erlebt hat, wie Österreich mit Digitalisierung umgeht – und wie es nicht damit umgeht. 

 

Was ich aus dem Ministerium mitgenommen habe 

 

ELGA. Die Elektronische Gesundheitsakte gibt es seit 2015. Sie sollte das Rückgrat eines modernen Gesundheitssystems sein. Was sie tatsächlich ist, wissen Patient:innen, Hausärzt:innen, Spitalsärzt:innen: ein lückenhaftes System mit Opt-out-Möglichkeit, das in der Praxis von vielen umgangen, von manchen gar nicht erst genutzt und von wenigen wirklich gepflegt wird. Manche Befunde tauchen auf, andere nicht. Manche Wechselwirkungen werden erkannt, andere übersehen. Das Personal flucht, die Patient:innen sind verunsichert und wissen nicht, wer was sieht und sehen darf. 

 

Das ist nicht die Schuld einzelner Akteur:innen. Es ist das erwartbare Ergebnis in einem Land, in dem viele politische Entscheidungsträger Digitalisierung als Bedrohung sehen und wenige als Aufgabe, für die sie Verantwortung übernehmen. Der politische Wille, das System wirklich zu modernisieren, ist nicht einfach „an Widerständen gescheitert“. Er ist an der verfilzten Macht von Ärztekammer, Bundesländern und Sozialversicherung zerschellt. Ich war als Minister Teil dieser Auseinandersetzung. Ich weiß, wie zäh sie war und wie schnell das Etikett „Datenschutz“ zur Ausrede werden kann, wenn man eigentlich nur nichts verändern will. 

 

In dieser Realität landet jetzt eine Technologie, die all das obsolet machen oder brutal verschärfen kann, je nachdem, wer sie kontrolliert. 

 

KI-Systeme können heute Hautkrebs zuverlässiger erkennen als der Durchschnitt der Dermatolog:innen. Sie lesen Röntgenbilder schneller und in vielen Studien präziser als erfahrene Radiolog:innen. Sie finden in Genomdaten Muster, die kein Mensch sieht. Das ist klinische Realität im Jahr 2026. Dario Amodei, der Chef von Anthropic, hat im Oktober 2024 ein Manifest geschrieben, in dem er argumentiert, KI könne die medizinische Forschung der nächsten hundert Jahre in zehn Jahre komprimieren. Man muss seine Interessen kennen – er verkauft die Technologie. Aber wenn er auch nur zur Hälfte recht hat, verändert das alles, was wir „Gesundheitssystem“ nennen: in Ordinationen, Ambulanzen, Pflegeheimen. 

 

Die Technologie ist da. Die Frage ist, wer sie steuert, wer profitiert, wer haftet, wer die Daten besitzt – und wer am Ende vor der Hausärztin sitzt, die vielleicht gar keine mehr ist, weil ein Chatbot die ersten zwanzig Minuten ihres Gesprächs ersetzt hat. Ob diese Systeme Ärzt:innen unterstützen oder sie verdrängen, entscheiden heute Geschäftsmodelle von Firmen, die niemand gewählt hat, und eine Politik, die oft erst aufwacht, wenn das System schon läuft. 

 

Die Fragen, die niemand stellt 

 

In den meisten Diskussionen geht es um „Risiken und Chancen“. Das klingt vernünftig und verfehlt den Punkt. 

 

Wer kontrolliert die KI? Und wer kontrolliert die, die die KI kontrollieren? Es ist eine Machtfrage und eine Überlebensfrage für die Demokratie, wie wir sie kennen. 

 

Heute kontrolliert eine Handvoll Männer in Kalifornien – Sam Altman, Elon Musk, Mark Zuckerberg, Peter Thiel im Hintergrund, Dario Amodei mit Abstrichen – die Infrastruktur, auf der diese Modelle laufen. Sie kontrollieren die Trainingsdaten, die Rechenkapazitäten, die Modelle selbst, die Schnittstellen, über die alle anderen darauf zugreifen. Und sie haben in den letzten Jahren gezeigt, was sie von demokratischer Kontrolle halten: nicht viel. 

 

Musk hat Twitter gekauft, um daraus eine politische Maschine zu machen. Thiel finanziert seit Jahren Politiker, die offen die Idee verbreiten, Demokratie sei ein veraltetes Betriebssystem. Als der OpenAI-Vorstand 2023 Sam Altman entließ, war er fünf Tage später zurück – und der Vorstand, der ihn gefeuert hatte, fast vollständig weg. Das sind dokumentierte Vorgänge. 


Diese Personen sind reale Akteure mit klaren Interessen und großer Macht über Informationsflüsse, Arbeitsplätze und öffentliche Debatten. Sie entscheiden, welche Modelle gebaut werden, welche Daten in diese Modelle fließen und welche Schutzschranken gelten – lange bevor Parlamente darüber reden. 

 

Und in Europa? Der EU AI Act gilt seit August 2024, die Hochrisiko-Regeln greifen ab August 2026. Das ist ein Erfolg, aber ein defensiver. Er beantwortet die Frage „Was darf hier verkauft werden?“, nicht die Frage „Wer baut die Systeme, von denen wir abhängig sein werden?“. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die Modelle, auf denen unsere Krankenhäuser, Schulen, Verwaltungen und Gerichte in wenigen Jahren laufen, nicht in Europa entstanden sein. Wir werden Konsument:innen einer Technologie sein, deren Architektur andere definieren und die unsere Regeln nur so weit respektiert, wie sie das Geschäftsmodell ihrer Besitzer nicht stören. 

 

Das ist eine Machtfrage. Entweder wir organisieren demokratische Kontrolle über die Grundlage dieser Technologie – Daten, Rechenzentren, Modelle –, oder wir diskutieren in ein paar Jahren nur noch darüber, wie wir sie „bestmöglich nutzen“, während die zentralen Entscheidungen längst woanders gefallen sind. 

 

Was Österreich gerade verschläft 

 

Statistik Austria hat 2024 erhoben: 73 Prozent der Österreicher:innen haben geringes oder gar kein KI-Wissen. Bei den 65- bis 74-Jährigen liegt die Nutzung generativer KI-Tools in den letzten drei Monaten bei 5 Prozent, bei Schüler:innen und Studierenden bei 75,6 Prozent. Die Kluft ist tief. 

 

Andere Länder haben reagiert. Finnland hat seit 2018 ein staatliches Programm namens Elements of AI. Weltweit haben über eine Million Menschen den Kurs absolviert; in Finnland selbst über zwei Prozent der Bevölkerung – doppelt so viel wie das ursprüngliche Staatsziel. Auf Deutsch ist er kostenlos verfügbar, auch für Österreicher:innen. Singapur zahlt seinen Bürger:innen während KI-Weiterbildungen die Hälfte ihres Einkommens weiter. Südkorea, die Vereinigten Arabischen Emirate, Frankreich – alle haben nationale KI-Bildungsstrategien. 

 

Österreich hat nichts Vergleichbares. Wir haben Pilotprojekte, engagierte Lehrer:innen, Initiativen aus der Privatwirtschaft. Was fehlt, ist eine politische Antwort auf die Frage: Wie befähigen wir die Bevölkerung, mit dieser Technologie umzugehen, statt von ihr verändert zu werden? 

 

Dieses Muster kennen wir. Beim Aufstieg von Facebook, Instagram, TikTok haben die politischen Entscheidungsträger:innen zugesehen, wie eine Generation von Jugendlichen in Aufmerksamkeitsarchitekturen gezogen wurde, die mit einer Zunahme von Angststörungen, Essstörungen und Depressionen einhergehen. Über die Stärke des Zusammenhangs streitet die Forschung: Manche, wie Jonathan Haidt, sehen einen kausalen Effekt und sprechen von einer „Neuverdrahtung“ der Gehirne unserer Kinder; andere halten die Kausalität für nicht belegt und verweisen auf eine starke, aber eben nur korrelative Verbindung. Sicher ist: Wir haben diesen Wandel ohne ernsthafte Debatte und ohne Schutzmechanismen laufen lassen – und genau das war der Fehler. 

 

Damals haben wir diesen Wandel an unseren Kindern laufen lassen, bevor wir ihn verstanden hatten. Wenn wir jetzt wieder zuschauen, dringt dieselbe Logik tief in unser Gesundheitswesen, unseren Arbeitsmarkt und unsere Demokratie ein. 

 

Noch haben wir die Chance, diese Entwicklung nicht ein zweites Mal zu verschlafen. Das Zeitfenster ist klein. Es entscheidet sich nicht in Studien und Strategiepapieren, sondern in den Beschlüssen, die wir in den nächsten Jahren zu Bildung, Regulierung und Rechenzentren fassen. 

 

Was zu tun ist 

 

Drei Dinge, knapp. 

 

Erstens: Tempo herausnehmen. 

 

Die Sanders-Forderung ist realistisch. Demokratien brauchen Verarbeitungszeit. Ein Moratorium auf bestimmte Anwendungen – etwa vollautomatisierte Entscheidungen über Sozialleistungen, Strafverfolgung oder medizinische Diagnosen ohne ärztliche Letztverantwortung – wäre ein Anfang. Der EU AI Act ist die Basis, aber er reicht nicht. Wir brauchen eine nationale Umsetzung mit Biss, nicht mit Gummiparagraphen. Wer jede Bremse als „fortschrittsfeindlich“ diffamiert, entscheidet sich gegen demokratische Kontrolle. 

 

Zweitens: Bildung ernst nehmen. 

 

Wir brauchen eine österreichische Version von Elements of AI – kostenlos, qualitativ hochwertig, niedrigschwellig. Verpflichtend für alle, die in öffentlich finanzierten Berufen mit KI-Systemen umgehen: Lehrer:innen, Sozialarbeiter:innen, Pflegekräfte, Verwaltungsangestellte. Und offen für alle, die verstehen wollen, was da passiert. Das kostet Geld. Es nicht zu tun, kostet mehr: an Fehlentscheidungen, Abhängigkeiten und am Ende an Vertrauen in den Staat. 

 

Drittens: Infrastruktur unter demokratische Kontrolle stellen. 

 

Rechenzentren sind das, was Eisenbahnen im 19. Jahrhundert waren: Schlüsselinfrastruktur. Wer darüber verfügt, besitzt mehr als eine Serverfarm. Er entscheidet mit darüber, welche Modelle entstehen, wer Zugang dazu bekommt und zu welchen Bedingungen. In Europa muss eine Debatte über öffentliche oder gemeinwirtschaftliche Rechnerinfrastruktur beginnen. Vor zwanzig Jahren klang es utopisch, dass Stromnetze oder Spitäler in öffentlicher Hand bleiben könnten. Heute ist es dort selbstverständlich – jedenfalls da, wo wir diese Kontrolle nicht aus der Hand gegeben haben. 


Warum ich das schreibe 

 

Ich bin nicht mehr Minister. Ich vertrete keine Partei. Ich rede für mich. Aber ich habe drei Jahre in einer Position verbracht, in der ich gesehen habe, was passiert, wenn Politik Technik nicht versteht – und was passiert, wenn sie es zu spät versteht. Wir haben das bei Corona-Apps erlebt, bei ELGA, bei der Diskussion um den AMS-Algorithmus, der entscheiden sollte, wer Förderung bekommt und wer nicht. Diese Debatten kommen immer zu spät; sie setzen erst ein, wenn die Systeme bereits laufen. 

 

Bei KI darf das nicht wieder passieren. Nicht, weil die Technologie böse ist, sondern weil die Frage, wer sie für wen einsetzt, jetzt entschieden wird – und nicht in fünf Jahren, wenn die Strukturen stehen. 

 

Slow it down. Das ist kein Aufruf zur Verweigerung. Das ist ein Aufruf zur Demokratie. Wer jetzt schweigt, überlässt das Feld denen, die Demokratie für ein nerviges Korrekturprogramm halten, das man bei Gelegenheit deinstallieren kann. 


 

 
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